Austeilung und Empfang der Eucharistie
In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein pastorales Problem aufmerksam machen, auf das man heutzutage oft stößt. Ich meine die Tatsache, dass bei einigen Gelegenheiten wie zum Beispiel bei Meßfeiern aus Anlaß von Trauungen, Beerdigungen oder ähnlichen Ereignissen außer den praktizierenden Gläubigen auch andere bei der Feier zugegen sind, die eventuell jahrelang nicht die Kommunion empfangen haben oder
Die Teilnahme nicht katholischer Christen
Mit dem Thema der Teilnahme müssen wir unvermeidlich über die Christen sprechen, die Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften angehören, die nicht in voller Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche stehen. In diesem Zusammenhang ist zu sagen, dass die innere Verbindung, die zwischen Eucharistie und Einheit der Kirche besteht, uns einerseits brennend den Tag herbeiwünschen läßt, an dem wir gemeinsam mit allen Christgläubigen
Die Eucharistie und die Jungfrau Maria
Aus der Beziehung zwischen der Eucharistie und den einzelnen Sakramenten und aus der eschatologischen Bedeutung der Mysterien geht das Profil der christlichen Existenz in seiner Ganzheit hervor – einer Existenz, die berufen ist, in jedem Augenblick Gottesdienst zu sein, ein Gott wohlgefälliges Opfer der Selbsthingabe. Und wenn wir auch alle noch unterwegs sind zur ganzen Erfüllung unserer Hoffnung, heißt das nicht, dass wir nicht schon
Javier Echevarria, „Tut dies zu meinem Gedächtnis“, Die heilige Messe im Leben des Christen
“Nützen wir den Augenblick der Kommunion, Jesus vertrauensvoll zu bitten, er möge unseren Herzen dieselben Gefühle wie die seinen einprägen. „Wir werden uns gedrängt fühlen, ihm eine Antwort zu geben im Allerwichtigsten: in der Liebe. Und es wird uns gelingen, durch ein Leben des Dienens diese Liebe an die Menschen weiterzugeben. Ich habe euch ein Beispiel gegeben (Joh 13,15), sagt Jesus im Kreise seiner Jünger nach
Zum Altare Gottes will ich treten – Die Messe in Ihren Riten erklärt
Im Laufe der Zeit ist die Kirche unter der Leitung des Heiligen Geistes (vgl. Joh 16,12f) immer tiefer in Wahrheit und Bedeutung des eucharistischen Mysterium eingedrungen. Es war und ist ihr ein Bedürfnis, im Umgang mit diesem kostbarsten Gut und insbesondere in der Ausspendung der heiligen Kommunion ihren Glauben an Christus und Ihre Anbetung deutlich zum Ausdruck zu bringen.
Memoriale Domini
Die nachfolgende Instruktion wurde den Bischofskonferenzen übersandt, damit sie diese einer aufmerksamen und vertieften Prüfung unterziehe. Sie wird jetzt veröffentlicht, auf dass alle Gründe und Umstände, die die Handlungsweise des Apostolischen Stuhles bestimmten, bekannt werden.
1. Indem sie das Gedächtnis des Herrn feiert, bezeugt die Kirche durch den Ritus selbst den Glauben und die Anbetung Christi, der im Opfer gegenwärtig ist und der denen, die am Eucharistischen Tisch teilnehmen, als Speise gegeben wird. Aus diesem Grunde ist die Kirche sehr daran interessiert, dass die Eucharistie auf die würdigste und fruchtbringendste Weise gefeiert und an ihr teilgenommen werde. Unverletzt bewahrt werde dabei jene, durch einen gewissen Fortschritt an uns heranreichende Überlieferung, deren Reichtümer in das Brauchtum und das Leben der Kirche übergegangen sind. Mit geschichtlichen Dokumenten ist es nämlich bewiesen, dass die Weise, die Heiligste Eucharistie zu feiern und zu genießen, vielfältig gewesen ist. Auch in unseren Zeiten sind in der Feier derselben Eucharistie nicht wenige noch leichte Änderungen eingeführt worden, was ihren Ritus betrifft, damit er den geistlichen und psychologischen Notwendigkeiten der heute lebenden Menschen angepasst werde.
2. Auch in der Disziplin, die den Empfang des göttlichen Sakramentes durch die Gläubigen regelt, sind Änderungen eingeführt worden. Zu solchen Änderungen, durch bestimmte Umstände veranlasst, gehört auch die Heilige Kommunion unter beiden Gestalten des Brotes und Weines, die – früher im lateinischen Ritus allgemein üblich – später in Vergessenheit geraten war. Damit war zur Zeit des Konzils von Trient überall eine Lage entstanden, die von demselben Konzil in der dogmatischen Lehre approbiert und verteidigt wurde als angepasst an die Bedingungen der damaligen Zeit.
3. Nachdem diese Weisen (des Empfanges der Heiligsten Eucharistie) erneuert worden sind und so das Zeichen des Eucharistischen Gastmahles und die auf jede Art erfolgende Erfüllung des Auftrages Christi klarer und lebendiger geworden ist, sowie aber auch die vollständige Teilhabe an der Eucharistischen Feier, die durch die Sakramentale Kommunion bezeichnet wird, ist hier und dort in den letzten Jahren der Wunsch entstanden, zu jenem Brauch zurückzukehren, nach welchem das Eucharistische Brot in die Hand des Gläubigen gelegt wird, das er dann selbst in den Mund legt, indem er die Kommunion empfängt.
4. Es geschah sogar, dass in bestimmten Gemeinschaften und Orten ein solcher Ritus vorgenommen wurde, obwohl vorher die Genehmigung des Apostolischen Stuhles nicht erbeten worden war und manches mal auch so, dass die Gläubigen dafür auf keine geeignete Weise vorbereitet worden waren.
5. Es trifft zwar zu, dass früher einmal die Gläubigen die göttliche Speise in die Hand nehmen und sich in den Mund legen durften, es trifft außerdem zu, dass in der ältesten Zeit, vom Ort wo die Messfeier (Sakrale Funktion ! ) stattfand, die Gläubigen das Allerheiligste, vor allem aus dem Grunde um Wegzehrung zu haben, wenn der Kampf für das Bekenntnis des Glaubens aufgenommen werden musste, mitnehmen konnten – a b e r die Dokumente der Kirche und Kirchenväter bezeugen an zahlreichen Stellen die größte Ehrfurcht und die höchste Klugheit, die man der Heiligsten Eucharistie entgegenbrachte : Es soll „niemand… jenes Fleisch essen, ehe er es angebetet hat“ (Augustinus) und für den Empfang wird ermahnt „empfange es, was jedoch darüber, dass du daraus nichts verlierest“ (Cyrill von Jerusalem) „denn es ist der Leib Christi“ (Hippolyt).
6. Außerdem wurde die Verwaltung und die Sorge für den Leib und das Blut des Herrn auf ganz besondere Weise den Dienern des Heiligtums oder speziell beauftragten Menschen übergeben: „Nachdem derjenige, der den Vorsitz führt, die Gebete beendet und, dem gesamten Volk zugerufen hat, nehmen diejenigen, die bei uns Diakone genannt werden das Brot und den Wein und das Wasser, über die die Danksagung gesprochen wurde, und teilen sie jedem der Anwesenden zur Anteilnahme aus und bringen sie außerdem den Abwesenden“ (Justinus der Martyrer).
7. Aus diesem Grunde wurde die Aufgabe, die Heilige Eucharistie den Abwesenden zu bringen, von Anfang an ausschließlich den geweihten Amtsträgern übertragen, einerseits, damit den Bedürfnissen der Gläubigen auf sichere Weise entsprochen werde. In der nachfolgenden Zeit, nachdem die Wahrheit des eucharistischen Geheimnisses, seine Kraft sowie die Gegenwart Christi in ihm tiefer erforscht waren, auf Drängen sowohl des Sinnes der Ehrfurcht diesem Hochheiligen Sakrament gegenüber, als auch der Demut, mit welcher es umfangen werden muss, wurde die Gewohnheit eingeführt, dass der Amtsträger selbst den Partikel des konsekrierten Brotes auf die Zunge der Kommunizierenden legt.
8. Diese Weise der Kommunionausteilung muss unter Berücksichtigung der gesamten jetzigen Lage der Kirche bewahrt bleiben. Nicht nur, weil auf den überlieferten Brauch gestützt, sondern besonders deshalb, weil sie die Ehrfurcht der Christgläubigen der Eucharistie gegenüber zum Ausdruck bringt. Dieser Brauch ist in keiner Weise der Würde derjenigen abträglich, die einen so hohen Sakramente nahen: Er gehört zu jener Vorbereitung, die erforderlich ist, dass der Leib des Herrn auf die fruchtbarste Weise empfangen werde. Diese Ehrfurcht gebührt nicht dem gewöhnlichen Brot und Trank, sondern zeichnet die Kommunion des Leibes und Blutes des Herrn aus. Durch diese Kommunion „nimmt das Volk Gottes an den Gütern des österlichen Opfers teil, erneuert den Neuen, einmal in Christi Blut von Gott mit den Menschen geschlossenen Bund, der in Glaube und Hoffnung Vorzeichen und Vorläufer des endzeitlichen Mahles im Reiche des Vaters ist“ (AAS, 59/67).
9. Außerdem wird durch diesen Ritus, der als der überlieferte anzusehen ist, auf wirksame Weise sichergestellt, dass die Heilige Kommunion mit jener Ehrfurcht, Schönheit und Würde ausgeteilt wird, die ihr gebührt und dass jede Profanierung der eucharistischen Gestalten abgewehrt wird „ unter denen auf einzigartige Weise, der ganze und ungeteilte Christus als Gott und Mensch wesenhaft enthalten und gegenwärtig ist. „ (w.o.) Und schließlich wurde liebevolle Sorgfalt den Krumen des konsekrierten Brotes gegenüber angewandt, die die Kirche immer empfohlen hat: „Wenn du zulassest, dass etwas dir wegfällt, so halte dafür, als hättest du aus deinen eigenen Gliedern etwas verloren „ (Cyrill von Jerusalem).
10. Weil einige wenige Bischofskonferenzen und einige einzelne Bischöfe gewünscht haben, dass in ihren Gebieten der Brauch zugelassen werde, dass konsekrierte Brot in die Hände der Christgläubigen zu legen, hat der Heilige Vater angeordnet, dass a l l e Bischöfe der gesamten lateinischen Kirche befragt werden sollen, was sie von der Angebrachtheit der Einführung eines solchen Ritus halten. Eine Änderung nämlich in einer Sache von solcher Tragweite, die sich außerdem auf sehr alte, ehrwürdige Überlieferung stützt, berührt nicht nur die Disziplin, sondern bringt auch die Gefahr mit sich, dass aus der neuen Weise der Austeilung der Heiligen Kommunion die Ehrfurcht dem erhabenen Sakrament des Altares gegenüber verringert werden könnte, oder dass zu befürchten wäre, dass Sakrilegien geschehen oder aber, dass die rechte Lehre verfälscht wird. Aus diesem Grunde wurde den Bischöfen drei Fragen vorgelegt, auf die bis zum zwölften März dieses Jahres (1969) folgende Antworten gegeben wurden :
A : Ist dem Wunsche nach Ihrem Urteil zu entsprechen, außer der herkömmlichen Weise auch den Ritus die Heilige Kommunion in die Hand zu empfangen, zu gestatten ? Zustimmend : 567 ; Ablehnend 1233 : Zustimmend mit Vorbehalt : 315 ; Ungültig 20.
B : Sollten Experimente mit dem neuen Ritus in kleineren Gemeinschaften vorher erfolgen mit Zustimmung des Ortsordinarius? Zustimmend : 751 ; Ablehnend 1215 ; Ungültig 70.
C : Sind sie der Auffassung, dass die Gläubigen nach einer entsprechenden kathechetischen Vorbereitung den neuen Ritus gerne annehmen werden ? Zustimmend : 835 ; Ablehnend 1185; Ungültig 128.
11. Aus den eingegangenen Antworten ist also klar, dass die weit größere Mehrheit der Bischöfe der Auffassung ist, dass man die gegenwärtige Disziplin keinesfalls ändern soll. Sie sind sogar der Auffassung, dass eine Änderung Anstoß wäre, sowohl für den Sinn, als auch für die geistige Einstellung der Bischöfe und vieler Gläubiger.
12. Aus diesem Grunde sah der Heilige Vater – unter Beachtung der Bemerkungen und Ratschläge derer, die vom Heiligen Geist als Bischöfe eingesetzt sind, die Kirche zu leiten – unter Beachtung der Bedeutung der Sache und des Gewichtes der vorgebrachten Gründe – es als nicht angebracht an, die herkömmliche Weise der Austeilung der Heiligen Kommunion zu ändern. Aus diesem Grunde ermahnt der Heilige Stuhl die Bischöfe, die Priester und die Gläubigen mit allem Nachdruck, dem geltenden und erneut bestätigten Gesetz mit Eifer zu folgen : sei es, weil diese Entscheidung auf dem Urteil des größten Teiles des Katholischen Episkopates gründet, sei es, weil der gegenwärtige Ritus der heiligen Liturgie dies so vorsieht, sei es schließlich, weil das gemeinsame Wohl der Gesamtkirche zu berücksichtigen ist.
13. Wenn aber irgendwo der entgegengesetzte Brauch, nämlich, die Heilige Kommunion in die Hand zu legen, schon überhand genommen hat, wird der Apostolische Stuhl, um den Bischofskonferenzen in der Erfüllung ihres pastoralen Amtes zu helfen unter Berücksichtigung der gegenwärtigen erschwerten Lage der Dinge, diesen Bischofskonferenzen die Last und den Auftrag erteilen, die besonderen Umstände – wenn solche vorhanden sind – zu erwägen, jedoch unter der Bedingung, dass jede Gefahr, sei es der Verringerung der Ehrfurcht, sei es des Einreißens falscher Meinungen von der Heiligsten Eucharistie, abgewehrt wird und unter der Bedingung sorgfältiger Beseitigung auch der übrigen Unzukömmlichkeiten.
14. In solchen Fällen, um den neuen Brauch richtig zu ordnen, sollen die Beschlusskonferenzen nach kluger Prüfung die angebrachten Entscheidungen fällen, die in geheimer Abstimmung mit 2/3 Mehrheit zu beschließen sind. Diese Entscheidungen sind dann dem Heiligen Stuhl für die notwendige Bestätigung mit der genauen Angabe der Gründe, die zu ihnen geführt haben, zu unterbreiten. Der Heilige Stuhl wird jeden einzelnen Fall genau erwägen und wird auch in Verbindung nicht vergessen, die die Kirchen verschiedener Orte miteinander und auch die Verbindung, die die Einzelkirchen mit der Gesamtkirche haben: Um das gemeinsame Wohl und die gemeinsame Erbauung, sowie auch das Wachstum im Glauben und in der Frömmigkeit zu fördern, welche aus dem gegenseitigen Beispiel erfließt.
15. Diese Instruktion, zusammengestellt kraft besonderen Auftrages unseres Heiligen Vaters Papst Paul VI, wurde von ihm kraft seiner apostolischen Autorität am 28. Mai 1969 approbiert. Er hat ebenfalls bestimmt, dass sie durch die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zur Kenntnis der Ordinarien gebracht wird.
Entgegengesetztes wird hiermit außer Kraft gesetzt.
Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche, über den Kommunionempfang von wiederverheirateten, geschiedenen Gläubigen
Exzellenz!
1. Das Internationale Jahr der Familie bietet eine wichtige Gelegenheit, die Zeugnisse der Liebe und der Sorge der Kirche für die Familie wiederzuentdecken(1) und zugleich die unschätzbaren Reichtümer der christlichen Ehe, die das Fundament der Familie bildet, erneut vorzulegen.
2. Besondere Aufmerksamkeit verdienen in diesem Zusammenhang die Schwierigkeiten und Leiden jener Gläubigen, die sich in einer irregulären ehelichen Situation(2) befinden. Die Hirten sind aufgerufen, die Liebe Christi und die mütterliche Nähe der Kirche spüren zu lassen; sie sollen sich ihrer in Liebe annehmen, sie ermahnen, auf die Barmherzigkeit Gottes zu vertrauen, und ihnen in kluger und taktvoller Weise konkrete Wege der Umkehr und der Teilnahme am Leben der kirchlichen Gemeinschaft aufzeigen(3).
3. Im Wissen darum, daß wahres Verständnis und echte Barmherzigkeit niemals von der Wahrheit getrennt sind(4), haben die Hirten die Pflicht, diesen Gläubigen die Lehre der Kirche bezüglich der Feier der Sakramente, besonders hinsichtlich des Kommunionempfangs in Erinnerung zu rufen. In diesem Anliegen wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Gegenden unterschiedliche pastorale Lösungen vorgeschlagen, denen zufolge zwar eine allgemeine Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur heiligen Kommunion nicht möglich wäre, sie aber in bestimmten Fällen zum Tisch des Herrn hinzutreten könnten, sofern sie sich in ihrem Gewissensurteil dazu ermächtigt hielten.
So zum Beispiel, wenn sie ganz zu Unrecht verlassen worden wären, obwohl sie sich aufrichtig bemüht hätten, die vorausgehende Ehe zu retten, oder wenn sie von der Ungültigkeit ihrer vorausgehenden Ehe überzeugt wären, dies aber im äußeren Bereich nicht aufzeigen könnten, oder wenn sie schon einen längeren Weg der Besinnung und der Buße zurückgelegt hätten, oder auch wenn sie aus moralisch ernsthaften Gründen der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen könnten.
Gewissen Meinungen zufolge müßten die geschíedenen Wiederverheirateten ein Gespräch mit einem klugen und erfahrenen Priester suchen, um ihre tatsächliche Situation objektiv zu prüfen.
Dieser Priester hätte aber ihre mögliche Gewissensentscheidung, zur Eucharistie hinzuzutreten, zu respektieren, ohne daß dies eine Zulassung von amtlicher Seite einschlösse.
In diesen und ähnlichen Fällen würde es sich um eine tolerante und wohlwollende pastorale Lösung handeln, um den unterschiedlichen Situationen der wiederverheirateten Geschiedenen gerecht werden zu können.
4. Obwohl bekannt ist, daß von manchen Kirchenvätern ähnliche pastorale Lösungen vorgeschlagen und auch in der Praxis angewandt worden sind, stellten diese doch nie einen Konsens der Väter dar, bildeten in keiner Weise eine gemeinsame Lehre der Kirche und bestimmten nicht deren Disziplin. Es kommt dem universalen Lehramt der Kirche zu, in Treue zur Hl. Schrift und zur Tradition das Glaubensgut zu verkünden und authentisch auszulegen.
In Anbetracht der neuen, oben erwähnten pastoralen Vorschläge weiß sich diese Kongregation verpflichtet, die Lehre und Praxis der Kirche auf diesem Gebiet erneut in Erinnerung zu rufen. In Treue gegenüber dem Wort Jesu(5) hält die Kirche daran fest, daß sie eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann, falls die vorausgehende Ehe gültig war. Wenn Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen(6).
Diese Norm hat nicht den Charakter einer Strafe oder irgendeiner Diskriminierung der wiederverheirateten Geschiedenen, sie bringt vielmehr eine objektive Situation zum Ausdruck, die als solche den Hinzutritt zur heiligen Kommunion unmöglich macht:
»Sie stehen insofern selbst ihrer Zulassung im Weg, als ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche sind, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung«(7).
Für die Gläubigen, die in einer solchen ehelichen Situation leben, wird der Hinzutritt zur heiligen Kommunion ausschließlich durch die sakramentale Lossprechung eröffnet, die »nur denen gewährt werden kann, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht.
Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, “sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind“«(8). In diesem Fall können sie zur heiligen Kommunion hinzutreten, wobei die Pflicht aufrecht erhalten bleibt, Ärgernis zu vermeiden.
5. Die Lehre und Disziplin der Kirche auf diesem Gebiet sind in der Zeit nach dem Konzil ausführlich im Apostolischen Schreiben Familiaris consortio vorgelegt worden. Das Mahnschreiben ruft den Hirten unter anderem ins Gedächtnis, daß sie um der Liebe zur Wahrheit willen verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden; es ermahnt sie, die wiederverheirateten Geschiedenen zu ermutigen, an verschiedenen Lebensvollzügen der Kirche teilzunehmen; zugleich bekräftigt es die beständige und allgemeine »auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zur eucharistischen Kommunion zuzulassen«(9) und gibt die Gründe dafür an.
Die Struktur des Mahnschreibens und der Tenor seiner Worte zeigen klar, daß diese in verbindlicher Weise vorgelegte Praxis nicht aufgrund der verschiedenen Situationen modifiziert werden kann.
6. Gläubige, die wie in der Ehe mit einer Person zusammenleben, die nicht ihre rechtmäßige Ehegattin oder ihr rechtmäßiger Ehegatte ist, dürfen nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten. Im Falle, daß sie dies für möglich hielten, haben die Hirten und Beichtväter wegen der Schwere der Materie und der Forderungen des geistlichen Wohls der betreffenden Personen(10) und des Allgemeinwohls der Kirche die emste Pflicht, sie zu ermahnen, daß ein solches Gewissensurteil in offenem Gegensatz zur Lehre der Kirche steht(11). Sie müssen diese Lehre zudem allen ihnen anvertrauten Gläubigen in Erinnerung rufen.
Dies bedeutet nicht, daß der Kirche die Situation dieser Gläubigen nicht am Herzen liege, die im übrigen nicht von der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen sind. Die Kirche bemüht sich um ihre pastorale Begleitung und lädt sie ein, am kirchlichen Leben innerhalb der Grenzen teilzunehmen, in denen dies mit den Vorraussetzungen des göttlichen Rechts vereinbar ist, über welche die Kirche keinerlei Dispensgewalt besitzt(12). Andererseits ist es notwendig, den betreffenden Gläubigen klarzumachen, daß ihre Teilnahme am Leben der Kirche nicht allein auf die Frage des Kommunionempfangs reduziert werden darf. Den Gläubigen muß geholfen werden, zu einem tieferen Verständnis vom Wert der Teilnahme am eucharistischen Opfer Christi, der geistlichen Kommunion(13), des Gebetes, der Betrachtung des Wortes Gottes, der Werke der Nächstenliebe und der Gerechtigkeit zu gelangen(14).
7. Die irrige Überzeugung von wiederverheirateten Geschiedenen, zum eucharistischen Tisch hinzutreten zu dürfen, setzt normalerweise voraus, daß dem persönlichen Gewissen die Macht zugeschrieben wird, in letzter Instanz auf der Grundlage der eigenen Überzeugung(15) über das Bestehen oder Nichtbestehen der vorausgehenden Ehe und über den Wert der neuen Verbindung zu entscheiden.
Eine solche Auffassung ist jedoch unzulässig(16). Die Ehe stellt nämlich wesentlich eine öffentliche Wirklichkeit dar, weil sie das Abbild der bräutlichen Vereinigung zwischen Christus und seiner Kirche ist und die Urzelle und einen wichtigen Faktor im Leben der staatlichen Gesellschaft bildet.
8. Es ist gewiß wahr, daß das Urteil, ob die Voraussetzungen für einen Hinzutritt zur Eucharistie gegeben sind, vom richtig geformten Gewissen getroffen werden muß. Es ist aber ebenso wahr, daß der Konsens, der die Ehe konstituiert, nicht eine bloße Privatentscheidung ist, weil er für jeden Partner und das Ehepaar eine spezifisch kirchliche und soziale Situation konstituiert. Das Gewissensurteil über die eigene eheliche Situation betrifft daher nicht nur die unmittelbare Beziehung zwischen Mensch und Gott, als ob man ohne die kirchliche Vermittlung, die auch die im Gewissen verbindlichen kanonischen Normen einschließt, auskommen könnte.
Diesen wichtigen Aspekt nicht zu beachten, würde bedeuten, die Ehe faktisch als Wirklichkeit der Kirche, das heißt als Sakrament, zu leugnen.
9. Indem das Apostolische Schreiben Famliiaris consortio die Hirten darüber hinaus einlädt, die verschiedenen Situationen der wiederverheirateten Geschiedenen gut zu unterscheiden, erinnert es auch an den Zustand jener, die die subjektive Gewissensüberzeugung haben, daß die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war(17). Es ist unbedingt auf dem von der Kirche festgelegten Weg des äußeren Bereichs zu prüfen, ob es sich objektiv um eine ungültige Ehe handelt. Während die Disziplin der Kirche die ausschließliche Kompetenz der Ehegerichte bezüglich der Prüfung der Gültigkeit der Ehe von Katholiken bekräftigt, bietet sie auch neue Wege, um die Ungültigkeit einer vorausgehenden Verbindung zu beweisen, und zwar mit dem Ziel, jede Abweichung der Wahrheit, die im prozessualen Weg nachweisbar ist, von der objektiven, vom rechten Gewissen erkannten Wahrheit so weit wie möglich auszuschließen(18).
Das Befolgen des Urteils der Kirche und die Beobachtung der geltenden Disziplin bezüglich der Verbindlichkeit der für eine gültige Ehe unter Katholiken notwendigen kanonischen Form ist das, was dem geistlichen Wohl der betroffenen Gläubigen wahrhaft nützt.
Die Kirche ist nämlich der Leib Christi, und Leben in der kirchlichen Gemeinschaft ist Leben im Leib Christi und Sich-Nähren vom Leib Christi. Beim Empfang des Sakramentes der Eucharistie kann die Gemeinschaft mit Christus, dem Haupt, niemals von der Gemeinschaft mit seinen Gliedern, d.h. mit seiner Kirche getrennt werden. Deshalb ist das Sakrament unserer Vereinigung mit Christus auch das Sakrament der Einheit der Kirche. Ein Kommunionempfang im Gegensatz zu den Normen der kirchlichen Gemeinschaft ist deshalb ein in sich widersprüchlicher Akt. Die sakramentale Gemeinschaft mit Christus beinhaltet den Gehorsam gegenüber der Ordnung der kirchlichen Gemeinschaft, auch wenn dies manchmal schwierig sein kann, und setzt diesen voraus; sie kann nicht in rechter und fruchtbarer Weise erfolgen, wenn sich ein Glaubender, der sich Christus direkt nähern möchte, diese Ordnung nicht wahrt.
10. In Übereinstimmung mit dem bisher Gesagten soll ohne Einschränkung der Wunsch der Bischofssynode verwirklicht werden, den sich Papst Johannes Paul II. zu eigen gemacht hat und der mit Einsatz und lobenswerten Initiativen von seiten der Bischöfe, Priester, Ordensleute und Laien aufgegriffen worden ist:
nämlich in fürsorgender Liebe alles zu tun, was die Gläubigen, die sich in einer irregulären ehelichen Situation befinden, in der Liebe zu Christus und zur Kirche bestärken kann. Nur so wird es ihnen möglich sein, die Botschaft von der christlichen Ehe uneingeschränkt anzuerkennen und die Not ihrer Situation aus dem Glauben zu bestehen. Die Pastoral wird alle Kräfte einsetzen müssen, um glaubhaft zu machen, daß es nicht um Diskrimierung geht, sondern einzig um uneingeschränkte Treue zum Willen Christi, der uns die Unauflöslichkeit der Ehe als Gabe des Schöpfers zurückgegeben und neu anvertraut hat.
Das Mit-Leiden und Mit-Lieben der Hirten und der Gemeinschaft der Gläubigen ist nötig, damit die betroffenen Menschen auch in ihrer Last das süße Joch und die leichte Bürde Jesu erkennen können(19). Süß und leicht ist ihre Bürde nicht dadurch, daß sie gering und unbedeutend wäre, sondern sie wird dadurch leicht, daß der Herr – und mit ihm die ganze Kirche – sie mitträgt. Zu dieser eigentlichen, in der Wahrheit wie in der Liebe gleichermaßen gründenden Hilfe hinzuführen, ist die Aufgabe der Pastoral, die mit aller Hingabe angegangen werden muß.
Verbunden im kollegialen Einsatz, die Wahrheit Jesu Christi im Leben und in der Praxis der Kirche aufleuchten zu lassen, bin ich in Christus Ihr
Joseph Kardinal Ratzinger
Präfekt
+ Alberto Bovone
Tit.-Erzbischof von Cäsarea in Numidien
Sekretär
Zu einigen Einwänden gegen die kirchliche Lehre über den Kommunionempfang von wiederverheirateten, geschiedenen Gläubigen[1]
Joseph Kardinal Ratzinger Das Schreiben der Glaubenskongregation über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen vom 14. September 1994 hat in weiten Teilen der Kirche ein lebhaftes Echo gefunden. Neben vielen positiven Stellungnahmen waren auch nicht wenige kritische Stimmen zu hören. Die wesentlichen Einwände gegen die kirchliche Lehre und Praxis werden im folgenden in vereinfachender Form umrissen.
Apostolisches Schreiben DIES DOMINI
Seiner Heiligkeit Papst Johannes Paul II. an die Bischöfe, den Klerus, die Ordensleute und an die Gläubigen über die Heiligung des Sonntags
Enzyklika seiner Heiligkeit Paul PP. VI. MYSTERIUM FIDEI
An die Ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen, die Erzbischöfe, Bischöfe und die übrigen Ortsordinarien, die mit dem Apostolischen Stuhl in Frieden und Gemeinschaft leben, an den Klerus und die Christgläubigen des ganzen katholischen Erdkreises.
Schreiben von Papst Benedikt XVI. zum Beginn des Priesterjahres anlässlich des 150. Jahrestages des "DIES NATALIS" von Johannes Maria Vianney
Liebe Mitbrüder im priesterlichen Dienst, am kommenden Hochfest des Heiligsten Herzens Jesu, Freitag, dem 19. Juni 2009 – dem Tag, der traditionsgemäß dem Gebet um die Heiligung der Priester gewidmet ist – möchte ich anläßlich des 150. Jahrestags des „dies natalis“ von Johannes Maria Vianney, dem Schutzheiligen aller Pfarrer der Welt1, offiziell ein „Jahr der Priester“ ausrufen.
Erklärung des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte
Der Codex des kanonischen Rechtes legt fest: „Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren” (can. 915).
Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeiter der Laien am Dienst der Priester
Dem Geheimnis der Kirche entspringt der an alle Glieder des mystischen Leibes gerichtete Ruf, gemäß den verschiedenen Ämtern und Charismen an der Sendung und am Aufbau des Volkes Gottes in einer organischen Gemeinschaft aktiv mitzuwirken. Ein Echo dieses Rufes ist besonders seit dem II. Vatikanischen Konzil(1) wiederholt in den Dokumenten des Lehramtes zu vernehmen.
Mitteilung über die Handkommunion
Der Apostolische Stuhl hält zwar in der ganzen Kirche an der überlieferten Art der Kommunionspendung fest, erteilt aber seit 1969 den Bischofskonferenzen auf ein entsprechendes Gesuch hin und unter bestimmten Bedingungen die Erlaubnis, die Kommunion in der Weise zu spenden, dass den Gläubigen die Hostie in die Hand gelegt wird.
Kommunionempfang
“Den Gläubigen ist es freigestellt, zwischen der Spendung in den Mund oder in die Hand zu wählen. (…) Sie mögen jene Form wählen, die ihnen persönlich als größere Hilfe zum andächtigen Empfang des Herrenleibes erscheint.”
Vatikan: Gegen „Automatismus“ bei Kommunionempfang
Der Vatikan empfiehlt den Gläubigen, die so genannte geistliche Kommunion wiederzuentdecken. In einem Editorial für Radio Vatikan erinnert Papstsprecher Federico Lombardi an einen Ausschnitt aus dem Text „Sacramentum caritatis“ von Benedikt XVI.: „Wir sollten uns hüten vor einem „gewissen Automatismus, so als habe man, nur weil man sich während der Liturgie in der Kirche befindet, das Recht oder vielleicht sogar die Pflicht, zum eucharistischen Mahl zu gehen.
Erstbeichte vor Erstkommunion
Auf die Notwendigkeit des Empfanges des Bußsakramentes vor der Erstkommunion hat Papst Paul VI. nachdrücklich hingeweisen. In einer von Kardinalstaatssekretär Jean Villot unterzeichneten Botschaft anläßlich einer in Florenz stattgefundenen Liturgischen Woche Italiens verteidigt der Papst den häufigen Gang zum Beichtvater und hebt dabei besonders die Bedeutung der Beichte der Kinder hervor.
Dekret „Quam singulari“ der Hl. Sakramentenkongregation vom 8. August 1910 über die eucharistische Kommunion von Kindern
Der folgende Auszug aus dem Dokument enthält die konkreten Anweisungen für die Kommunionpraxis. Lat.: DH 3530-3536, Dt. Übersetzung Dr. Josef Spindelböck I. Das Unterscheidungsalter sowohl für die Beichte wie auch für die heilige Kommunion ist jenes, in welchem das Kind beginnt, vernünftig zu denken, das heißt um das siebte Jahr herum, sei es später, sei es auch früher. Von diesem Zeitpunkt an beginnt die Verpflichtung beiden Geboten zu entsprechen: dem der Beichte und dem der Kommunion.
Kinder frühzeitig zur Kommunion zulassen
“Bringt die Kinder zur Frühkommunion!" - so der weitgehend ungehört verhallte Appell von Papst Pius X. vor 100 Jahren. Für eine Belebung dieser Praxis plädiert im folgenden Gespräch ein Eucharistinerpater aus Wien.
Kommunion - Definition Kathpedia
Kommunion (lat. communio) bezeichnet den Empfang des eucharistischen Leibes und Blutes Jesu Christi, der wesensgewandelten Opfergaben von Brot und Wein. Der Empfang bezeichnet und bewirkt die sakramentale Gemeinschaft zwischen Christus und dem Gläubigen sowie der Gläubigen miteinander. Der Bischof, Priester, Diakon, Akolyth reicht den Gläubigen Christus selbst unter den Gestalten von Brot und Wein - die Gläubigen erhalten gewöhnlich nur die konsekrierte Hostie.
Eucharistie - Definition Kathpedia
Das Wort Eucharistie bedeutet: Danksagung. Die tägliche Eucharistiefeier ist die Quelle und Zentrum des kirchlichen Lebens, insbesondere der Priester und Ordensgemeinschaften, aber auch der gesamten Christenheit. Jeder Katholik ist gehalten, am Tag des Herrn, am Sonntag, sowie wichtigen Festtagen, die Heilige Messe mitzufeiern.
Mundkommunion und Handkommunion
Die Kommunion wird in der römisch-katholischen Kirche entweder in Form der Mundkommunion oder, nach dem der Bischofskonferenz aufgrund eines päpstlichen Indultes eingeräumten Ermessen auch in Form der Handkommunion gereicht[7], dabei kann in jeder der beiden Formen der Gläubige die Kommunion kniend oder stehend empfangen. Bei der Mundkommunion legt der Kommunionspender die Hostie auf die Zunge des Empfangenden.
Dabei wird eine Patene unter das Kinn des Kommunikanten gehalten, um eventuell herabfallende Partikel aufzufangen8. Bei der Handkommunion legt der Spender die Hostie auf die linke Hand des Empfängers. Der Empfangende führt dann die Hostie entweder mit Daumen und Zeigefinger der rechten Hand zum Mund oder er nimmt sie von seiner Hand mit der Zunge auf. Bei der Form des Kommunionempfangs durch Intinctio, das heißt durch Eintauchen der Hostie in den Wein, ist im römisch-katholischen Bereich nur die Mundkommunion möglich, die vom Priester gereicht wird.
Bei der Abschlussmesse des Weltjugendtages 2008 in Sydney bat Papst Benedikt XVI. darum, dass alle, denen er selbst die Kommunion spende, diese kniend und in der Form der Mundkommunion empfangen sollen, und gab dem Wunsch Ausdruck, dass die Kommunion als Mundkommunion empfangen werde, da der Empfang im Stehen und als Handkommunion zu mangelnder Ehrfurcht führen könnten. Am 24. Dezember 2010 setzte Papst Benedikt XVI. den Indult für die Handkommunion bei Messen mit dem Heiligen Vater außer Kraft. Alle Priester, die im Petersdom bei der Spendung der Heiligen Kommunion helfen, sind angewiesen, diese nicht mehr auf die Hand, sondern nur auf die Zunge zu geben.
Die Mundkommunion wird als Ausdruck einer Überzeugung gesehen, „wonach die heiligen Gestalten zu berühren und sie mit den eigenen Händen auszuteilen, […] ein Vorrecht der Geweihten [ist], das auf ihre aktive Teilnahme am eucharistischen Dienst hindeutet.“ Die Spendung der Kommunion in die Hand der Laien wurde zu allen Zeiten und wird noch heute in der ostsyrischen Apostolischen Kirche des Ostensgeübt. In anderen Ostkirchen werden die beiden heiligen Speisen, Brot und Wein, gemischt und verbunden ausgeteilt und – meist mit einem kleinen Löffel – direkt in den Mund des Empfängers gegeben. In der ältesten Zeit empfingen die Gläubigen die Kommunion zwar auf die Hand, der Leib Christi wurde hingegen nicht mit der Hand ergriffen, sondern die Gläubigen verneigten sich tief und nahmen den Leib Christi mit der Zunge auf.
„Da die rechte Hand den König in Empfang nehmen soll, so mache du die linke Hand zu einem Thron für ihn! Nimm den Leib Christi mit hohler Hand entgegen und erwidere: Amen!“
Bereits ab Ende des 5. Jahrhunderts ging man vermehrt zur Mundkommunion über, die seit dem 9. Jahrhundert allgemein praktiziert wurde.
Papst Pius X. - Dekret »Quam singulari« der Kongregation für die Sakramentenordnung vom 8. August 1910 über die rechtzeitige Erstkommunion
In eindeutiger Weise bezeugen die heiligen Evangelien, mit welch einer besonderen Liebe Jesus Christus auf Erden den Kindern zugetan war. Es freute Ihn, sich von denselben umgeben zu sehen, wie es seine Gewohnheit war, ihnen die Hände aufzulegen, sie ans Herz zu drücken und zu segnen. Er ließ es nicht zu, daß sie von den Jüngern zurückgewiesen wurden.
Die Eucharistie: Quelle und Höhepunkt des Lebens und der Sendung der Kirche
- Bischofssynode, XI. Ordentliche Vollversammlung "INSTRUMENTUM LABORIS"
Vatikanstadt, 2005