Kommunionempfang
“Den Gläubigen ist es freigestellt, zwischen der Spendung in den Mund oder in die Hand zu wählen. (…) Sie mögen jene Form wählen, die ihnen persönlich als größere Hilfe zum andächtigen Empfang des Herrenleibes erscheint.”
Deutsche Bischofskonferenz: Richtlinien zur Kommunionspendung (1971)
Römische Ritenkongregation: Schreiben an die Bischofskonferenzen (1969)
“Die neue Art des Kommunizierens darf nicht derart aufgedrängt werden, dass der traditionelle Brauch ausgeschlossen wird. (…) Die beiden Arten des Kommunizierens können ja auch ohne Schwierigkeiten in derselben liturgischen Feier nebeneinander bestehen. Dies soll deshalb beachtet werden, damit niemand im neuen Ritus einen Grund für die Verletzung seiner eigenen spirituellen Empfindsamkeit gegenüber der Eucharistie sieht und damit dieses Sakrament, das seinem Wesen nach Quelle und Grund der Einheit ist, nicht Anlass für Zwistigkeiten unter den Gläubigen wird.”
Papst Johannes Paul II: "Über das Geheimnis und die Verehrung der heiligen Eucharistie"(1980)
“Es ist ein schmerzliches Problem, wenn mitunter die freie Wahl und der Wille jener nicht berücksichtigt werden, die auch dort, wo die Handkommunion amtlich gestattet ist, es vorziehen, ihrerseits die Mundkommunion zu wählen.”
Papst Johannes Paul II: "Über das Geheimnis und die Verehrung der heiligen Eucharistie"(1980)
“Auf uns allen, die wir durch Gottes Gnade Diener der Eucharistie sind, lastet in besonderer Weise die Verantwortung für die Gedanken und Haltungen unserer Brüder und Schwestern, die unserer pastoralen Sorge anvertraut sind. Unsere Berufung ist es, vor allem durch das persönliche Beispiel jede gesunde Form von Verehrung für Christus zu wecken, der in diesem Sakrament der Liebe gegenwärtig ist und wirkt. Gott bewahre uns davor, anders zu handeln und die Frömmigkeit zu schwächen, indem wir uns verschiedene Ausdrucksformen des eucharistischen Kultes 'abgewöhnen', in denen eine vielleicht traditionelle, aber gesunde Frömmigkeit und vor allem jener 'Glaubenssinn' zum Ausdruck kommen, den das gesamte Volk Gottes besitzt, wie uns das II. Vatikanische Konzil in Erinnerung gerufen hat.”