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Pfarrer Elmar Stabel – Antwortet auf die Frage: „Wenn man aus eigener Schuld am Sonntag nicht in die Messe geht, ist es doch eine schwere Sünde. Darf man dann am nächsten Sonntag die Hl. Kommunion empfangen oder muss man zuerst beichten, um wieder kommunizieren zu dürfen?"

Frage: " Wenn man aus eigener Schuld am Sonntag nicht in die Messe geht, ist es doch eine schwere Sünde. Darf man dann am nächsten Sonntag die Hl. Kommunion empfangen oder muss man zuerst beichten, um wieder  kommunizieren zu dürfen?"

Antwort: Das kirchliche Gesetzbuch “Codex Iuris Canonici” legt fest: “Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte ... nicht den Leib des Herrn empfangen” (Can. 916).

Die Frage, ob das Versäumnis der Sonntagsmesse aus eigener Schuld - also ohne Not - als “schwere Sünde” zu gelten hat, ist in den kirchlichen Dokumenten nicht ausdrücklich gesagt. Die Pflicht, dieses Gebot zu halten, besteht aber sehr wohl: Sowohl im oben genannten kirchlichen Gesetzbuch (Can. 1047) als auch im Weltkatechismus (KKK 2042) wird es klar benannt. Es wird aber nicht ausdrücklich gesagt, wie schwer die Sünde zu gelten hat, wenn man dagegen verstößt.

Allerdings ergibt sich dies aus der Bedeutung, die die Feier der Messe für das Christenleben hat. Aus der Vielzahl der diesbezüglichen Aussagen der Kirche kann man beispielsweise auf das II. Vatikanische Konzil verweisen, das in der Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen gentium" das eucharistische Opfer “Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens” nennt. Die Instruktion "Redemptionis sacramentum" nennt ebenfalls “die Messfeier Mittelpunkt des ganzen christlichen Lebens, und zwar für die Gesamtkirche wie auch ... für die einzelnen Gläubigen” (36).

Der Weltkatechismus sagt daher über die Gebote der Kirche: “Der verpflichtede Charakter dieser ... Gesetze will den Gläubigen das unerlässliche Minimum an Gebetsgeist und an sittlichem Streben, im Wachstum der Liebe zu Gott und zum Nächsten sichern.” (KKK 2041) Es ist daher sicherlich naheliegend, einen Verstoß gegen dieses “unerlässliche Minimum”, nämlich das Versäumnis “der Quelle und des Höhepunktes des ganzen christlichen Lebens”, als schwerwiegende Missachtung des Willens Gottes, also als schwere Sünde zu beurteilen.

Allerdings kann ein Verstoß gegen ein Gebot - wie immer - für einen bestimmte Person nur dann schwere Sünde sein, wenn ihr diese Tatsache bekannt und bewusst ist, was in dieser Frage wahrscheinlich nicht bei allen Katholiken der Fall ist. Umgekehrt stellt sich aber auch die Frage, ob jemand, der sich der Bedeutung der Eucharistiefeier so wenig bewusst ist, überhaupt würdig kommunizieren kann.