2181
Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es.
Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind1. Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde.