Can. 941
§ 1. In Kirchen oder Kapellen, denen die Aufbewahrung der heiligsten Eucharistie zusteht, können Aussetzungen mit dem Ziborium oder mit der Monstranz vorgenommen werden; dabei sind die in den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Normen zu beachten.
§ 2. Während der Meßfeier darf im selben Raum der Kirche oder Kapelle keine Aussetzung des Allerheiligsten stattfinden.