Can. 935
Niemandem ist es erlaubt, die heiligste Eucharistie bei sich aufzubewahren oder auf der Reise mit sich zu führen, außer aufgrund einer dringenden seelsorglichen Notlage und unter Beachtung der Vorschriften des Diözesanbischofs.
Niemandem ist es erlaubt, die heiligste Eucharistie bei sich aufzubewahren oder auf der Reise mit sich zu führen, außer aufgrund einer dringenden seelsorglichen Notlage und unter Beachtung der Vorschriften des Diözesanbischofs.